Aktien verschenken an Kinder und Enkel
Sie wollen Ihren Kindern oder Enkeln Aktien beispielsweise zu Weihnachten verschenken? Gut so, doch es gibt einiges zu beachten.
Geldgeschenke an Kinder sind, wenn es nicht nur für einen Kinobesuch oder eine andere Annehmlichkeit, sondern beispielsweise für die spätere Ausbildung sein soll, heute eine schwierige Entscheidung. Früher konnte man bequem ein Sparbuch schenken und konnte sich sicher sein, dass bis zum 18. Lebensjahr ordentlich Zinsen hinzukamen.
Heute sind die Zinsen auf dem Nullpunkt. Gespartes Geld auf dem Sparbuch, aber auch als Festgeld bringen entweder gar keine Zinserträge oder sie fallen so niedrig aus, dass nicht einmal die Inflationsrate aufgefangen werden kann. Es findet also real in Kaufpreisen gerechnet ein allmähliches Abschmelzen des Guthabens statt.
Geht man beispielsweise von einer Inflation von 1 % jährlich aus, werden aus 10.000 Euro verschenktem Geld jedes Jahr 100 Euro weniger. Nach zehn Jahren sind real gesehen nur noch 9.000 Euro vorhanden.
Aktien verschenken ist die bessere Alternative
Die Anlage in Aktien hat sich in den letzten 30 Jahren recht stabil als die bessere Anlageform gegenüber festverzinslichen Anlagen gezeigt. Selbst nach Krisen wie der durch die Lehman Brothers Pleite ausgelöste Finanzkrise haben sich die Kurse relativ schnell wieder erholt und immer neue Höhen erklommen.
Nach dem Ausbruch des Coronavirus haben sich die Aktienmärkte nach dem Kurssturz in der ersten Panik bereits wieder teilweise erholt. Ein weiterer Anstieg ist zu erwarten, wenn die Volkswirtschaften wieder hochfahren. Wer sein Geld beispielsweise in 2009 in DAX-Werte angelegt hat, konnte bis heute trotz Coronakrise immer noch ein Plus von nicht weniger als 300 % verbuchen.
Langfristig denken beim Aktien verschenken
Dass es nicht immer nur nach oben mit den Aktienkursen geht, sondern zwischendurch immer wieder auch Kurskorrekturen hingenommen werden müssen, sollten Anleger langfristig denken und nicht bei jeder Nachricht, die zu einer kleinen Korrektur führt in „Panik“ verfallen. Wie bereits gesagt, haben sich Aktien im Laufe der Jahre immer nach oben entwickelt.
Aktienhandel, also das ständige kaufen und verkaufen ist für kleine Anleger wegen der Order- und Depotgebühren oft ein relativ teures Unterfangen. Wer mit Aktien handeln möchte, sollte als Faustformel mindestens ein Budget von 50.000 Euro vorweisen können. Gut beraten ist auch, wer sein Risiko streut.
Es sollte also immer in mehrere Titel investiert werden. Damit ist gemeint, dass nicht nur einen einzigen oder wenige Titel, sondern möglichst in Aktien unterschiedlicher Branchen oder auch Länder investiert wird. So kann der Kursverlust einer Aktie mit einiger Wahrscheinlichkeit von den anderen im Portfolio vorhandenen Aktien und die entsprechende Auswirkung auf das Gesamtportfolio abgemildert oder sogar kompensiert werden.
Anleger sollten auch berücksichtigen, dass große Krisen wie die Finanzkrise in 2008 oder aktuell die Coronakrise extrem seltene Ereignisse sind und als allgemeines Marktrisiko zu betrachten sind. Sie haben wegen ihres Ausmaßes fast immer auch Auswirkungen auf andere Anlageformen, etwa weil die Zentralbanken wie aktuell zu beobachten weitere Zinsanpassungen nach unten vornehmen wollen.
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In ETFs investieren, statt einzelne Aktien kaufen
Lohnen kann sich auch die Anlage in ETFs. Die Indexfonds haben das Ziel einen bestimmten Index oder ein Marktsegment möglichst genau nachzubilden. Dazu kaufen sich die in einem Index wie dem DAX 30 enthaltenen Aktien zur physischen Unterlage oder bilden den Index mit Swap-Kontrakten nach. Der große Vorteil der ETFs ist, dass die Anteile wesentlich günstiger erworben werden können als einzelne Aktien oder Anteile an Aktienfonds.
Hinzu kommt, dass durch die Investition in den jeweiligen Gesamtmarkt von vornherein eine optimale Risikostreuung vorhanden sind. Vor dem allgemeinen Marktrisiko in einer plötzlich den Markt treffenden Krise wie nach Ausbruch des Coronavirus sind ETFs jedoch ebenfalls nicht gefeit. Sie entwickeln sich genauso gut oder schlecht wie der Markt.
Viele der heute offerierten ETFs werden auch als Sparplan angeboten. Das heißt es können mit monatlichen Beiträgen ETF-Anteile erworben werden, um so langfristig Vermögen aufzubauen, das auch an die Kinder und Enkel weitergegeben werden kann. Einige Broker, wie Flatex, erheben für die Ausführung von Sparplänen auf vielen ETF sogar keine Gebühren. Beliebte ETFs auf den DAX 30 den Dow Jones oder den MSCI World sind zum Beispiel:
- iShares Core DAX UCITS ETF (DE)
ISIN DE0005933931, WKN 593393 - iShares DivDAX UCITS ETF (DE)
ISIN DE0002635273, WKN 263527 - Xtrackers DAX UCITS ETF Income 1D
ISIN LU0838782315, WKN DBX0NH - iShares Dow Jones US Select Dividend UCITS ETF (DE)
ISIN DE000A0D8Q49, WKN A0D8Q4 - Xtrackers MSCI USA Index Swap UCITS ETF 1C
ISIN LU0274210672, WKN DBX1MU
Aktien verschenken braucht ein Depot
Falls sie Aktien oder auch ETFs an die Kinder oder Enkel verschenken wollen, sollten sie ein möglichst kostenloses Depot bei einem Online Broker erwerben. Der Kauf von Aktien und ETF-Anteilen ist jedoch nicht bei jedem Online Broker möglich, auch Handelsgebühren können stark schwanken. Hier bei Aktienrunde.de finden sie eine Übersicht zu günstigen und empfehlenswerten Anbietern. Diese bieten in der Regel auch ein Demo-Konto zum „Üben“, ein umfangreiches Schulungsangebot an.
Die Eröffnung eines Depots und der Aktienkauf bei der Hausbank ist in aller Regel nicht zu empfehlen. Die Gründe sind die vergleichsweise hohen Kosten für Orders, jährliche Verwaltungsgebühren sowie Beratungsgebühren. Auf eine umfassende Beratung muss bei einem Online-Broker jedoch verzichtet werden. Die Auswahl von Aktien sollte zudem auf die Kinder zugeschnitten sein.
So können dem Depot Aktien von Unternehmen beigemischt werden, die auf Nachhaltigkeit getrimmt sind oder sich besonderen ethischen Standards verschrieben haben. Auch Aktien von regionalen Unternehmen oder Markenhersteller oder auch Unternehmen, bei denen das Kind später vielleicht einmal arbeiten möchte, können das Geschenk noch einmal aufwerten.
Steuern und Freigrenzen
Verschenken Eltern Aktien an ihre Kinder besteht ein Freibetrag bis zu 400.000 bezüglich der Schenkungssteuer. Die Freigrenze gilt auch für Stiefkinder und für Kinder verstorbener Kinder beziehungsweise Stiefkinder. Für Enkel gilt dagegen eine Freigrenze von 200.000 Euro für die Schenkungssteuer.
Bei Schenkungen an Nichten, Neffen, Geschwistern, geschiedenen Ehegatten, Stief- oder Schwiegereltern gilt die sehr geringe Freigrenze von 20.000 Euro. Zu beachten ist auch, das nach dem Tod alle Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre bei der Erbverteilung berücksichtigt werden müssen.
Die Erwähnung der Aktien ist rein informativ und sollte nicht als Empfehlung verstanden werden.
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